Eigene Aktien

Die beim Rückkauf eigener Aktien gebildete Minuseigenkapitalposition ist bei der Wiederbegebung aufzulösen und im Umfang des Differenzbetrages zwischen Ausgabepreis und Anschaffungskosten erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen gemäss Bundesgericht. (02.02.25)