Ein Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren bei einem Wiedereinkauf nach Scheidung ist nicht ausgeschlossen, wobei im Fall einer Steuerumgehung der Steuerabzug verweigert wird. Ein Steuerpflichtiger schloss die Vorsorgelücke mit 8 Einkäufen von je CHF 75'000, verteilt auf die Zeitdauer der Scheidung bis zum Pensionierungsalter. Gemäss Bundesgericht kann dem Steuerpflichtigen keine Steuerumgehung vorgeworfen werden für den letzten Einkauf auch wenn dieser im Pensionierungsjahr vorgenommen wurde. (26.01.25)