Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Verhandlungen über eine Übernahme des Betriebes befand, ist nicht missbräuchlich, wenn der tatsächliche Kündigungsgrund in der Betriebsübernahme durch Konkurrenten lag, wobei die Arbeitgeberin vorbrachte, die Entlassung des Arbeitnehmers erfolgte aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dass der ursprüngliche Inhaber im Rahmen der Übernahmeverhandlungen nicht preisgab, dass noch andere Interessenten vorhanden waren, macht die Entlassung nicht missbräuchlich gemäss Bundesgericht. (27.10.24)