Fristlose Entlassung

Ein Arbeitnehmer, der sich Zugang zum Computer der Schulleiterin verschaffte, umfangreiche Nachforschungen in den persönlichen Akten von Schülern und Angestellten der Schule anstellte, persönliche und private Dokumente der Schulleiterin einsah und drohte, vertrauliche Dokumente des derzeitigen und früheren Personals der Schule gegen die Interessen der Schulleiterin zu verwenden, und schliesslich mitteilte, dass er selbst im Besitz dieser Dokumente sei, setzt einen wichtigen Grund für seine fristlose Entlassung gemäss Bundesgericht. (20.10.24)