Moralische Pflichten

Ein krebskranker Mann beantragte bei den Behörden eine Bestätigung, dass die ihn behandelnden Ärzte von den ethischen Richtlinien der SAMW befreit werden. Er wollte sicherstellen, dass diese Richtlinien bei seiner Behandlung nicht angewendet werden und die Ärzte dafür nicht sanktioniert werden. Das Bundesgericht lehnte diesen Antrag ab und stellte klar, dass eine solche Befreiung nicht möglich ist, da sie einer neuen Rechntsnorm gleichkäme. (06.10.24)