Kontrollversagen Bank

Nach einem Bundesgerichtsentscheid wurde eine Frau wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurde sie verpflichtet ihrem ehemaligen Arbeitgeber rund CHF 700'000 zurückzuzahlen. Die Frau argumentierte, dass ihre Ausgaben nie verheimlicht wurden und dass ein "Klima der Selbstbedienung" in der Bank herrschte. Das Gericht hielt jedoch fest, dass sie absichtlich unrechtmässig handelte. (28.09.24)