Selbstbewohnte Liegenschaft

Eine selbstbewohnte Liegenschaft kann gemäss Bundesgericht zum Geschäftsvermögen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers gehören. Der Steuerpflichtige hatte vor der streitbetroffenen Liegenschaft bereits drei andere Liegenschaften im gleichen Quartier erworben und sie kurzfristig wieder veräussert (nach 9 Monaten, 2 Jahren und 8 Monaten). Auffälig ist, dass er in jeder der erworbenen Liegenschaften kurzfristig seinen Wohnsitz bezogen hatte. Ein solches planmässiges Vorgehen kann nur mit der Absicht der erwerbsorientierten Gewinnerzielung erklärt werden. (01.09.24)