Aufteilung Miete

Der Steuerpflichtige arbeitete sowohl als selbständig erwerbstätiger Anwalt wie auch als angestellter Rechtsanwalt einer in seinem Eigentum stehenden AG. Sowohl die Einzelunternehmung wie auch die Anwalts-AG waren in den gleichen Büroräumlichkeiten eingemietet. Gemäss Bundesgericht sind Kosten kaufmännisch angemessen, wenn sie aus betriebswirtschaftlicher vertretbar erscheinen. Der geschäftsmässig begründete Anteil an der Miete hängt davon ab, in welchem quantitativem Verhältnis die gemieteten Büroräume vom Steuerpflichtigen als selbständiger Anwalt einerseits bzw. andererseits als unselbständiger Anwalt genutzt werden.