Streitig war, ob die Steuerverwaltung zu Recht einen Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung aufrechnete. Eine objektive Unbewohnbarkeit aufgrund von Mängeln wurde nicht dargelegt. Wer lediglich in Gratisinseraten in umliegenden Migros- und Coop-Läden inseriert, unternimmt offensichtlich keine ernsthaften Vermietungsbemühungen. Dass der Steuerpflichtige trotz fehlender Suchbemühungen Interessenten hatte, spricht offenkundig gegen eine objektive Unvermietbarkeit gemäss Bundesgericht. (11.08.24)