Genehmigte Pauschalspesen

Gemäss Bundesgericht besteht die Möglichkeit des Pauschalabzuges für weitere Berufsauslagen. Das Pauschalspesenreglement wurde von der zuständigen Behörde am Sitz des Arbeitgebers genehmigt. Zudem sollen Pauschalspesen solche Auslagen abdecken, die im Interesse des Arbeitgebers getätigt wurden, nicht aber übrige Berufskosten. Letztere sind einem Pauschalspesenreglement grundsätzlich gar nicht zugänglich. Im Ergebnis ist es den Steuerbehörden verwehrt, die Angemessenheit der Pauschalspesen zu überprüften und es bleibt der Pauschalabzug für übrige Berufskosten möglich. (22.06.24)