Substanzausschüttung

Die Verkäuferschaft hatte der Käuferschaft nach dem Erwerb ein Darlehen gewährt. Dieses Darlehen wurde vorerst wertberichtigt, bevor es definitiv abgeschrieben wurde. Die Bedingung der Sustanzausschüttung ist gemäss Bundesgericht erfüllt, da die Käuferin das von der Verkäuferin gewährte Darlehen nicht zurückzahlen konnte. Hätte die Verkäuferin eine Bonitätsprüfung der Käuferin bei der Gewährung des Darlehens durchgeführt, hätte sie annehmen müssen, dass die Käuferin das Darlehen nicht hätte zurückzahlen können. (02.06.24)