Unterhaltsbeiträge

Hat ein Ehegatte einen ausländischen Wohnsitz, ist trotz rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lediglich der in der Schweiz wohnhafte Ehepartner im Inland unbeschränkt steuerpflichtig, wobei nur das Einkommen und Vermögen des Letzteren besteuert werden. In solchen Fällen hat der Abzug der Unterhaltsbeiträge analog den Sozialabzügen, also nach Massgabe des in der Schweiz steuerpflichtigen Einkommens im Verhältnis zum gesamten Einkommen, jeweils vor Berücksichtigung der Sozialabzüge und der in Frage stehenden Unterhaltsbeiträge, zu erfolgen gemäss Bundesgericht. (06.01.24)