Eine formelle Rechtsverweigerung liegt vor, wenn eine Behörde die Verfahrensregeln nicht richtig anwendet. Bei der MWSt bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die EStV verpflichten würden, ihre Verfügungen auf eine bestimmte Weise zu versenden. Ein Fehler bei der Zustellung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber die blosse Möglichkeit eines Fehlers genügt nicht, um die Vermutung der Zustellung umzustossen. Es braucht konkrekte Anhaltspunkte gemäss EStV. (19.11.23)