Steuerhoheit selbständiger Erwerb

Ein Arzt wohnt und praktiziert im Kanton Schwyz wo er auch eine AG besitzt. Über diese Firma rechnet er seine medizinischen Tätigkeiten im Kanton Zürich ab wo er chirurgisch tätig ist. Eine zwar im Kanton ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit, ohne dass der Arzt gleichzeitig auch über einen Geschäftsbetrieb oder eine Betriebsstätte im Kanton verfügt, ist für eine beschränkte Steuerpflicht jedoch nicht ausreichend. (02.04.17)