Grundstückgewinn Abbruchkosten

Beim Abbruch einer Baute im Privatvermögen entsteht ein privater Vermögensverlust, der einkommenssteuerlich unerheblich bleibt. Steuersystematisch fällt es daher ausser Betracht, diesen Verlust nunmehr bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinns doch noch zu berücksichtigen. Es widerspricht nicht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, wenn privat verursachte Vermögensverminderungen steuerlich unberücksichtigt bleiben gemäss Bundesgericht. (06.03.22)