Sicherstellungsverfügung

Das Gebot der Verhältnismässigkeit verlangt, dass eine behördliche Massnahme für das Erreichen des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist und sich für die Betroffenen in Anbetracht der Schwere der Grundrechtseinschränkung als zumutbar erweist. Der Beschwerdeführer hätte es in der Hand gehabt, seine Behauptung substanziert zu begründen, indem er Klarheit geschaffen und aktuelle Abschlüsse vorgelegt hätte. Dies hat er unterlassen, weshalb die vorinstanzliche Beweiswürdigung jedenfalls nicht verfassungsrechtlich unhaltbar ist gemäss Bundesgericht. (30.01.22)