Liquidationsgewinnsteuer Privatentnahme

Bei buchmässiger Einzelbetrachtung und unterschiedlicher Wertentwicklung der einzelnen Bestandteile können die wiedereingebrachten Abschreibungen kleiner sein als die Differenz zwischen dem Buchwert und den Anlagekosten des gesamten Grundstückes. Massgebend für die Begrenzungsfunktion ist somit nicht die buchmässige Einzelbetrachtung, sondern die Differenz zwischen dem Buch- bzw. Einkommenssteuerwert und den Anlagekosten des gesamten Grundstückes gemäss Bundesgericht. (22.01.22)