Einbau Schwimmbad

Der Einbau eines Schwimmbades ist eine Luxusausgabe wie der Aufwand der notwendig wird, um ein Schwimmbad behinderungsgerecht zu gestalten. Allenfalls abziehbare Kosten könnten sich lediglich in Ausnahmefällen ergeben, wenn das Schwimmbad therapeutisch unabdingbar und kumulativ dazu, der Besuch eines externen Schwimmbades gänzlich unzumutbar ist. Die steuerlich abziehbaren Kosten eines hauseigenen Schwimmbades haben sich im Falle der Unzumutbarkeit an den Kosten des Besuchs eines externen Schwimmbades (Fahr- und Eintrittskosten) zu orientieren und sind insofern auf die vergleichbare Kostenhöhe des externen Besuchs beschränkt gemäss Bundesgericht. (01.01.22)