Videoaufnahme

Eine Videoaufnahme, für deren Betrieb ein Videoreglement notwendig wäre, aber keines besteht, darf in einem Strafverfahren nicht als Beweismittel genutzt werden, selbst wenn die Installation der Videokamera in Absprache mit der Polizei erfolgte. Videoaufnahmen im öffentlichen Bereich stellen grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung dar, die nur zur Aufdeckung von schweren Straftaten gerechtfertig ist gemäss Bundesgericht. (24.10.21)