Erwerbsersatz Mutterschaft

Damit eine Frau Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung hat, muss sie während 9 Monaten vor der Niederkunft gemäss AHV-Gesetz obligatorisch versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens 5 Monate eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. Gemäss Gesetz erhalten die Entschädigung nur Frauen, welche effektiv einen Lohn bezogen haben und zwar einen angemessenen und keinen fiktiven Lohn. Eine Schlechterstellung von im Betrieb des Ehemannes mitarbeitenden Frauen ohne Lohnauszahlung wurde vom Parlament bewusst in Kauf genommen. (27.08.17)