Besteuerung weltweites Einkommen

Es muss zwischen Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung unterschieden werden. In einem ersten Schritt ist das gesamte Welteinkommen, also der im In- und Ausland erzielte Gewinn der juristischen Person, zu ermitteln. Dieser Gewinn unterliegt im Grundsatz der Steuerpflicht. In einem zweiten Schritt sind, im Rahmen der Gewinnabgrenzung, von diesem Gesamtgewinn die auf die Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland entfallenden Gewinne auszuscheiden. Erst bei diesem zweiten Schritt kommen die Steuerausscheidungsmethoden zum Tragen gemäss Bundesgericht. (02.10.21)