Qualifikation Schenkung oder Unterstützung

Wenn die Leistung als Hilfeleistung ausgerichtet wird und der Empfänger keine Gegenleistung ausrichtet und bedürftig ist, können sowohl eine Schenkung wie auch eine Unterstützung in Betracht gezogen werden; die Kriterien des Existenzbedarfs und des Fürsorgecharakters, welche für eine Qualifikation als Unterstützung verlangt werden, schliessen eine Qualifikation als Schenkung nicht aus. Institutionen d.h. juristische Personen, welche bedürftigen Personen Beihilfe leisten (Stiftungen, gemeinnützige Organisationen) richten generell gesehen Unterstützungen aus und nicht Schenkungen, da sie nicht frei verfügen können gemäss Bundesgericht. (27.06.21)