Unterhalt Ehegatten

Bei einer böswilligen Verminderung des Einkommens durch den Unterhaltsschuldner ist gemäss Bundesgericht eine spätere Abänderung der Unterhaltsbeiträge auch dann zu verwehren, wenn der Betroffene die Verdienstreduktion nicht rückgängig machen kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene seine gut bezahlte Arbeitsstelle aufgibt ohne dass ihm gekündigt oder ihm eine Kündigung nahegelegt wurde. (12.08.17)