Steueraufschub: Angemessene Frist Ersatzbeschaffung

Die Tatsache, dass ein Stockwerkeigentum für sich alleine veräussert werden kann, schliesst nicht aus, dass es zusammen mit einem anderen Stockwerkeigentum als Wohnliegenschaft gelten kann gemäss Bundesgericht. Trotzdem muss überprüft werden ob die 1.5-Zi-Wohnung vor der Vermietung, ihrer Eigentümerin tatsächlich dauernd und ausschliesslich als Wohnliegenschaft gedient hatte. (06.08.17)