Fristberechnung Zahlung Kostenvorschuss

Gemäss Bundesgericht besteht kein überspitzter Formalismus, wenn auf eine Beschwerde nicht eingetreten wird, deren Zulässigkeit gemäss dem anwendbaren Verfahrensrecht von der Leistung eines Kostenvorschusses binnen Frist abhängt und der verlangte Betrag innerhalb der Frist nicht einbezahlt worden ist. Der Beschwerdeführer muss jedoch auf angemessene Art auf den einzuzahlenden Betrag, die Zahlungsfrist und der Konsequenz der Nichteinhaltung der Frist aufmerksam gemacht worden sein. (27.02.21)