Unterhaltsbeiträge minderjährige Kinder unter Vormundschaft

Gemäss Bundesgericht hat sich für den unterhaltspflichtigen Vater infolge Todes der Ex-Frau nichts geändert. Gemäss Entscheid der KESB wurde dem Vater das elterliche Sorgerecht nicht übertragen. Da seine Kinder nach wie vor nicht unter seiner elterlichen Sorge stehen, muss er weiterhin im gleichen Umfang Unterhaltszahlungen leisten, allein mit dem Unterschied, dass er seine Zahlungen nunmehr an die KESB und nicht mehr an seine ehemalige Ehefrau zu bezahlen hat. Seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in identischer Weise herabgesetzt wie vor dem Tod der ehemaligen Ehefrau. (24.01.21)