Umstrukturierung Steuerumgehung

Durch die Übertragung der Aktiven und Passiven des gewinnbringenden Einzelunternehmens an die überschuldete Gesellschaft, wurde sicherlich steuerbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Reingewinn einer juristischen Person umgewandelt, welcher danach als steuerbare Ausschüttung verteilt werden konnte. Eine Ausschüttung war wegen dem Verlustvortrag jedoch nicht möglich. Der Steuervorteil dieses Ablaufs für den Steuerpflichtigen liegt auf der Hand, hat es ihm doch erlaubt, Einkünfte welche als Beteiligungsertrag steuerbar wären, steuerfrei als Rückerstattung eines Darlehens zu bekommen. Gemäss Bundesgericht handelt es sich dabei um Steuerumgehung. (09.05.20)