Bei der Besteuerung des steuerrechtlichen Wohnsitzes handelt es sich um eine Rechtsfrage. Für die Begründung eines neuen Wohnsitzes müssen zwei Merkmale erfüllt sein: ein objektives äusseres, der Aufenthalt, sowie ein objektives inneres, die Absicht des dauernden Verbleibens. Die zur Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes zugrunde liegenden Tatsachen sind steuerbegründend und daher von den Steuerbehörden nachzuweisen. Die steuerpflichtige Person ist jedoch zur Mitwirkung und zu umfassender Auskunftserteilung über die für die Besteuerung massgebenden Umstände verpflichtet gemäss Bundesgericht. (19.04.20)