Grundeigentum Ehefrau Liegenschaftenhändler

Die Ehefrau eines Liegenschaftenhändlers trat zum ersten Mal als Eigentümerin bei einem solchen Geschäft in Erscheinung. Am früheren Handel mit derselben Liegenschaft übte sie bloss die Funktion als Darlehensgeberin aus. Die Investition des zurückgezahlten Darlehensbetrages in die Liegenschaft stellt weiter keine auf Erwerb gerichtete Verwendung erzielten Gewinnes, sondern eine Neuanlage bereits vorhandenen Vermögens dar. Gemäss Bundesgericht kann demzufolge bei der Ehefrau nicht von Geschäftsvermögen gesprochen werden. (22.03.20)