Indirekte Teilliquidation: Mitwirkung Verkäufer

Wenn die Verkäufer Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind, spricht man in der Regel von einem gemeinsamen Verkauf. Gemäss Gesetz verlangt eine Analyse des subjektiven Tatbestandselements beim Verkäufer, um zu entscheiden, ob dieser wusste oder wissen musste, dass der Verkaufspreis durch Substanzentnahme bei der Gesellschaft finanziert wurde. Falls dies nicht der Fall ist, liegt keine indirekte Teilliquidation vor. Bei einem gemeinsamen Verkauf muss die subjektive Bedingung für jeden einzelnen Verkäufer untersucht werden gemäss Bundesgericht. (01.03.20)