Der Alleinaktionär einer AG liess ausgewählten Mitarbeitern seiner Firma Zahlungen aus seinem Privatvermögen zukommen. Diese Zahlungen wurden von den Mitarbeitern in ihren Steuererklärungen als Schenkungen deklariert. Dass der Alleinaktionär keine Pflicht zur Bezahlung der Dienstaltersgeschenke hatte, ist unbestritten. Dies lässt aber noch nicht auf das Vorliegen einer Schenkung schliessen, da das Gesetz als Einkünfte aus unselbständiger Erwerbestätigkeit ausdrücklich auch Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke bezeichnet. Gemäss Bundesgericht handelt es sich bei diesem Sachverhalt deshalb um steuerbares Einkommen und nicht um Schenkungen. (21.07.19)