Eine GmbH muss sämtliche Übertragungen von Stammanteilen zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Falls sich der Geschäftsführer der GmbH weigert, einen neuen Gesellschafter zur Eintragung anzumelden, kann der Betroffene zwar nicht an dessen Stelle die Eintragung anmelden, aber er kann eine Eintragung von Amtes wegen durch das Handelsregister verlangen. Dazu sind dem HR ein formgültiger Abtretungsvertrag sowie ein Beleg über die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Übertragung der Stammanteile vorzulegen. (14.07.19)