Der Gesamtbetrag einer Behandlung belief sich auf rund 2.4 Mio. Franken, wovon das Spital von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des Patienten Fr. 1.08 Mio. forderte. Die Versicherung bezahlte aber nur Fr. 300'000 weil nach ihren Berechnungen nicht mehr geschuldet sei. Gemäss Bundesgericht besteht keine absolute Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten einer Spitalbehandlung. Solange die einzelnen medizinischen Massnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist die Leistungspflicht der Krankenversicherung unbeschränkt. (29.06.19)