Wertberichtigung einer Forderung

Bestand, Qualifikation und Höhe einer Aufrechnung folgen auf Ebene der Gesellschaft einerseits und des Anteilinhabers andererseits einer jeweils eigenen Logik. Es ist also keineswegs offensichtlich, dass Mittel, die der selbständig erwerbende Alleinaktionär seiner Gesellschaft zuführt zwingend dem Geschäftsvermögen zuzuordnen ist. Der Steuerpflichtige hatte ein Kontokorrent gegenüber der Gesellschaft, nach rund 4 monatigem Bestehen der Gesellschaft, von rund CHF 40'000 aktiviert und dieses bis auf wenige Franken vollständig wertberichtigt. Die Gesellschaft verfügte jedoch über Flüssige Mittel von rund CHF 100'000 und wäre deshalb problemlos in der Lage gewesen das Konto-Korrent innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen gemäss Bundesgericht. (09.06.19)