Steuererklärungspflicht

Die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung, für deren Verletzung der Steuerpflichtige mit einer Ordnungsbusse sanktioniert worden ist, besteht ungeachtet dessen, ob ein Steuerpflichtiger im Ereignis tatsächlich Steuern schulden wird. Übergesetzliche Rechtfertigungsgründe vermögen den Steuerpflichtigen nicht von der Steuererklärungspflicht zu entbinden gemäss Bundesgericht. (07.04.19)