Liegenschaftsunterhalt Marderschutz

Die Investition in Form der Neuinstallation eines Marderschutzgitters hat zu einem Mehrwert der fortan geschützten Dachinstallation geführt. Es sind damit neue Werte geschaffen worden, die einen entsprechend höheren Marktwert bzw. Verkehrswert des Anwesens zur Folge haben. Unter den gegebenen Umständen kann zwar von einer Werterhaltung gegenüber hypothetischem zukünftigem Schaden gesprochen werden. Die Substanzbewahrung ist aber vollumfänglich von der ihr vorausgegangenen Wertvermehrung abhängig, weshalb die Investition nicht als Unterhalt geltend gemacht werden kann gemäss Bundesgericht. (05.01.19)