Mitwirkung indirekte Teilliquidation

Ein Kriterium das den Verkäufer dem Mitwirkungsvorwurf aussetzt ist, wenn die verkaufte Gesellschaft über nicht betriebsnotwendige Substanz in grossem Ausmass verfügt und die nicht betriebsnotwendige Substanz auf absehbare Zeit in einem Missverhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen der Gesellschaft steht. Gemäss Bundesgericht kann ein vernünftiger Kaufmann kein Interesse daran haben, nicht betriebsnotwendige Substanz zu kaufen, ohne diese für die geschäftlichen Aktivitäten zu nutzen.